Thema des Monats Februar
Wissenswertes zum Heimvertrag
Der Heimvertrag bildet die Grundlage des Zusammenlebens im Theresianum. Die Inhalte werden von gesetzlichen Vorgaben geprägt, die dazu dienen, den Verbraucher zu schützen.
Inhalt des Heimvertrags |
Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz |
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Der Heimvertrag regelt
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Am 1.10.2009 ist das Gesetz zur Regelung von Verträgen über Wohnraum mit Pflege- Betreuungsleistungen (WBVG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz besteht aus 17 Paragraphen, in denen ganz genau vorgeschrieben wird, welche Inhalte und welche Form die Heimverträge haben müssen.
Link zum WBVG im Originaltext: http://bundesrecht.juris.de/wbvg/ |
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Hilfen für Verbraucher |
Wohn- und Teilhabegesetz |
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Die Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) e.V. bietet eine Verbraucherbroschüre an, die ausführlich erläutert, worauf man vor Abschluss eines Heimvertrages achten sollte. Die Broschüre ist im Internet kostenlos als Download zu haben. |
Das alte bundesweit gültige Heimgesetz wurde im Zuge der Förderalismusreform durch das in Nordrhein-Westfalen gültige Wohn-und Teilhabegesetz ersetzt. Danach ist der Bewohnerbeirat bei der Vertragsformulierung einzubinden. Änderungen in der Vertragsgestaltung müssen der Heimaufsicht angezeigt werden. |
Menschen, die sich für das Theresianum interessieren und über einen Einzug in unser Haus nachdenken, erhalten im Vorfeld eine umfangreiche Beratung und einen Musterheimvertrag. Es ist uns wichtig, dass Sie sich in aller Ruhe mit den Inhalten vertraut machen und diese prüfen können. Sie können sich auch unseren Musterheimvertrag online als PDF-Datei ansehen.
